Elternbeirat

Elternbeirat

Die Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Elternbeirat und einen Stellvertreter.Die Amtszeit dauert in der Regel zwei Jahre.

Der Elternbeirat lädt mindestens einmal pro Halbjahr zu Elternabende ein. Ein Elternabend kann auch einberufen werden, wenn ein Fünftel der Eltern, die Schulleitung, die Klassenlehrkraft oder der Vorsitzende des Schulelternbeirates (unter Angabe von Gründen) das verlangt.
An den Elternabenden nimmt die Klassenlehrkraft teil. Weiteren Lehrkräften der Klasse und der Schulleitung steht die Teilnahme frei. Auf Antrag eines Viertels der Klassenelternschaft sind sie jedoch zur Teilnahme verpflichtet. Aus besonderen Gründen kann der Elternabend auch nur mit den Klasseneltern stattfinden.

Der Klassenelternbeirat ist erster Ansprechpartner bei Problemen in der Klasse. In Gesprächen mit Klassen- oder Fachlehrkräften bemühen sie sich um Lösungen. Sie können weiterhin Aktivitäten planen, die das soziale Miteinander stärken und so entscheidend zu einem gesunden Klassenklima beitragen. Oft sind Klassenelternbeiräte Organisatoren oder Ansprechpartner für Klassenfahrten, Klassenwanderungen, Ausflüge, etc.

Der Klassenelternbeirat ist automatisch Mitglied im Schulelternbeirat. Der Stellvertreter nimmt nur im Vertretungsfall an den Sitzungen des Schulelternbeirats teil. Der Schulelternbeirat kann jedoch beschließen auch die Stellvertreter regelmäßig einzuladen, allerdings haben die Stellvertreter dann kein Stimmrecht!

Der Klassenelternbeirat kann Anträge an die Schulkonferenz und den Schulelternbeirat stellen.

Gesetzliche Grundlage für Klassenelternbeiräte und deren Aufgaben: Hessisches Schulgesetz §§ 106-107.

Kontakt

Freiherr-vom-Stein-Schule
Bergstraße 42-44
65817 Eppstein

 

 

Email: poststelle@freiherr-vom-stein.eppstein.schulverwaltung.hessen.de
Tel:  06198 - 59 26-0
Fax: 06198 - 59 26-34